Autorenhinweise

für die SWI

  • Bitte beachten Sie, dass die SWI nur Beiträge abdruckt, welche die Autoren exklusiv für eine Veröffentlichung zur Verfügung stellen.
  • Bitte übermitteln Sie Ihr Manuskript in druckfertiger Fassung als Word-Datei auf elektronischem Weg unter Angabe von Name, Adresse, Telefonnummer, allenfalls auch Faxnummer, sowie E-Mail-Adresse, unter der Sie zu erreichen sind, an redaktion@lindeverlag.at.
  • Es besteht die Möglichkeit, Ihren Beitrag direkt mit der SWI-Formatvorlage, die zum Download zur Verfügung steht, zu verfassen.
  • Für die Angaben in der Autorenfußzeile benötigen wir neben Ihrem Vor- und Zunamen auch Ihre akademischen Grade sowie eine Kurzinformation über Ihren beruflichen Tätigkeitsbereich und -ort (z. B.: Mag. Dr. X Y, LL.M., ist Steuerberater in Wien).
  • Bitte halten Sie Ihren Beitrag möglichst kurz – er sollte 7 Druckseiten nicht übersteigen –, und beachten Sie als Richtwert, dass eine Druckseite durchschnittlich 3.500 Anschläge (inklusive Leerzeichen und Fußnoten) enthält.
  • Formal gliedert sich der Beitrag in Autorenangaben (Vor- und Zuname; beruflicher Tätigkeitsbereich und -ort finden sich in der Autorenfußnote), Titel, Subtitel, Vorspann (eine kurze Darstellung des Themas in 3 bis 5 Sätzen, die das Interesse des Lesers erwecken soll – „Teaser") und den eigentlichen Text. Wir bitten Sie, uns – wenn möglich – Subtitel und Vorspann dem Konzept der SWI entsprechend in englischer Sprache zur Verfügung zu stellen.
  • Wir bitten Sie, die neue Rechtschreibung zu verwenden.
  • Bitte achten Sie auf eine entsprechende Gliederung/Strukturierung Ihres Beitrages, und verwenden Sie dementsprechend Subüberschriften. Die Nummerierung der Gliederungsebenen erfolgt nach folgendem Muster: erste Ebene in römischen Ziffern, zweite und allfällige weitere Ebenen in arabischen Ziffern (z. B.: I., II, 1., 2, III., 1., 1.1., 1.2. usw.).
  • Hervorhebungen im Text erfolgen ausschließlich kursiv (nicht halbfett, gesperrt oder unterstrichen).
  • Datumsangaben machen Sie bitte in Ziffern, mit Punkten und mit Leerzeichen, wobei eine einstellige Angabe ohne Null geschrieben wird (z. B. 31.12.2007 bzw. 1.1.2008); bei Geldbeträgen steht zuerst die Zahl, dann „Euro" ausgeschrieben; der Tausenderpunkt ist zu setzen (4.000 Euro).
  • Gesetzeszitierungen und Abkürzungen folgen den legistischen Richtlinien des BKA, insbesondere was die Verwendung von Abkürzungspunkten betrifft (Art., Abs., insb., m. E., i. S. d., z. B....). Ansonsten sind bei Zitierungen (vor allem von Literatur) die „Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen (AZR)" in jeweils aktueller Auflage (derzeit 5. Auflage, 2001) zu beachten. Entscheidungen zitieren Sie bitte unter Angabe des Gerichts, des Datums und der Geschäftszahl.
  • Beim – nach Möglichkeit sparsamen – Einsatz von Fußnoten ist zu beachten, dass das Fußnotenzeichen im Text am Ende des Satzes nach dem Punkt (im Beisatz nach dem Beistrich) zu setzen ist, es sei denn, die Fußnotenangabe bezieht sich ausschließlich auf das davorstehende Wort. Fußnoten beginnen in Großschreibung und enden mit einem Punkt. Zitate, die erstmalig erfolgen, sollen unter Anführung des ganzen Buch- oder Beitragstitels erfolgen. Bei Büchern sollen die Auflage (durch eine hochgestellte Zahl) ebenso wie das Erscheinungsjahr, nicht aber der Verlag angeführt werden; Autor bzw. Herausgeber sind generell kursiv anzuführen. Zwischen Werktitel und Seitenangabe ist ein Beistrich zu setzen. Ab dem zweiten Zitat wird das bereits vollständig angeführte Werk nur noch abgekürzt zitiert:
    Vgl. Lang, Steuerabzug, Haftung und Gemeinschaftsrecht, SWI 2007, 17 (21).
    Zweitzitat: Vgl. Lang, SWI 2007, 23.
    Siehe Kofler, Doppelbesteuerungsabkommen und Europäisches Gemeinschaftsrecht (2007) 46.
    Zweitzitat: Siehe Kofler, Doppelbesteuerungsabkommen, 65.
  • Mit der Einreichung des Manuskriptes räumt der Autor dem Verlag für den Fall der Annahme das übertragbare, zeitlich und örtlich unbeschränkte ausschließliche Werknutzungsrecht (§ 24 UrhG) der Veröffentlichung in dieser Zeitschrift ein, einschließlich des Rechts der Vervielfältigung in jedem technischen Verfahren (Druck, Mikrofilm usw.) und der Verbreitung (Verlagsrecht) sowie der Verwertung durch Datenbanken oder ähnliche Einrichtungen, des Rechts der Vervielfältigung auf Datenträgern jeder Art, der Speicherung in und der Ausgabe durch Datenbanken, der Verbreitung von Vervielfältigungsstücken an die Benutzer, der Sendung (§ 17 UrhG), der sonstigen öffentlichen Wiedergabe (§ 18 UrhG) sowie der öffentlichen Zurverfügungstellung, insbesondere über das Internet (§ 18a UrhG). Gemäß § 36 Abs. 2 UrhG erlischt die Ausschließlichkeit des eingeräumten Verlagsrechts mit Ablauf des dem Erscheinen des Beitrages folgenden Kalenderjahres; dies gilt für die Verwertung durch Datenbanken nicht.
  • Vor Drucklegung erhalten Sie noch einmal Korrekturfahnen zugesandt. Die Letztkorrektur sollte sich auf das unbedingt Notwendige (wie allenfalls noch vorhandene Druck- bzw. Satzfehler) beschränken.

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